Bleiben Sie informiert

Nützliche Tipps und Informationen in unserem Blog

Grundfreibetrag steigt

Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro (vorher 10.347 Euro). Für Verheiratete gilt das Doppelte = 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (vorher 58.597 Euro).

Höherer Sparerpauschbetrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag, der in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wurde (bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).

Geringverdiener entlastet

Midi-Jobber müssen ab sofort erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro die vollen Sozialbeiträge zahlen (vorher 1.600 Euro). Für Mini-Jobber steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro.

Mehr Kindergeld

Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Das galt sonst erst ab dem vierten Kind.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Über private Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt selbst optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, sichern.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale, als Teil der Werbungskostenpauschale, ermöglicht es Steuerpflichtigen einen Betrag von 6 Euro pro Tag, an dem sie im Home-Office tätig sind, geltend zu machen. Das war bislang auf 120 Tage begrenzt und steigt nun auf 210 Tage pro Jahr.

GRV-Beiträge vollständig absetzbar

Schließlich sollen Steuerzahler schon ab 2023 statt 2025 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können.

Frührentner ohne Abzüge beim Nebenjob

Frührentner mit einem Nebenjob können seit diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag strich dafür die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

Förderung für Solarstrom

Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV). Die Erträge aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind seit diesem Jahr steuerfrei – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer PV-Anlage die Umsatzsteuer entfallen.

Frist für Baukindergeld beachten

Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das neue Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung ab. Betroffene bekommen dann 502 Euro monatlich, statt bisher 449 Euro. Zudem gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um einen Anreiz zu schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.

Sie wünschen eine Beratung?

Wählen Sie Ihren Wunschtermin - einfach unten klicken und Tag und Uhrzeit wählen

Sie gehen kein Risiko ein - das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!


Online

Büro

bei Ihnen
 
30 min. 30 min. 30 min
 
60 min. 60 min. 60 min.
 
90 min. 90 min. 90 min

 

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter Telefon 0 64 41 / 44 42-014 zur Verfügung.

Oder schicken Sie uns eine E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Vielen Dank!

Ihre Ansprechpartner

Jörg Wallbruch
Jörg Wallbruch

Angela Keller
Angela Keller

Doris Gössinger
Doris Gössinger

Philip Schröder
Philip Schröder

Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 17.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 06441/44 42-014
[email protected]

 

Über uns - und was wir für Sie tun können

Unser Fokus liegt auf der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sowie der Honoraranlageberatung.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist uns eine rechtssichere Umsetzung wichtig, die wir durch eine anwaltliche Versorgungsordnung mit einer ausführlichen Beratungsdokumentation erreichen.
Zusatznutzen bei der bAV sind renditestarke Lösungen für Ihre Mitarbeiter.

Bei der Honoraranlageberatung konzentrieren wir uns auf den wissenschaftlichen Investment Ansatz des passiven Investierens.

Unsere Investment-Philosophie beruht auf Erkenntnissen von über 60 Jahren Kapitalmarktforschung.
Außerdem beraten wir Sie auch gerne in weiteren Sachwertanlagen, wie Edelmetallen.
Darüber hinaus überprüfen wir Ihre bestehenden Vorsorgeverträge wie z.B. Lebens- und Rentenversicherungen auf Kosten, Rendite und Rechtssicherheit.

Adresse

Wirtschaftsberatung Wallbruch GmbH
Jörg Wallbruch
Christian-Kremp-Straße 10a
35578 Wetzlar
Tel.: 06441/44 42-014
Fax: 06441/44 42-016

Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 17.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Machen Sie den ersten Schritt

[email protected]

Schicken Sie uns eine E-Mail. Wir antworten während der Geschäftszeiten innerhalb von 24 Stunden. Versprochen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.