Im Januar 2020 steigt auch wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie erhöht sich auf 82.800 (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).
Im Januar 2020 steigt auch wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie erhöht sich auf 82.800 (West) bzw. 77.400 Euro (Ost). Direkte Auswirkungen hat das auf die bAV. Bis zu 4% der BBG können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und 8% ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich damit von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie von 536 auf 552 Euro.