Ab 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet.
Neuer Freibetrag für Betriebsrentner
Ab 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Beiträge müssen dann nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der über einem Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab 2020 gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, spart rund 300 Euro jährlich.