Zum 1. August 2022:
Änderung des Nachweisgesetztes.
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Rechtssichere Umsetzung nach neuen gesetzlichen Vorschriften verlangt Expertise
Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in 2018 sind Arbeitgeber gefordert, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aktiv anzubieten. Mit dem BRSG wurde zudem ein Arbeitgeberzuschuss verpflichtend, den Unternehmer ab 2022 auch in bestehenden Verträgen umsetzen müssen. Doch viele bAV-Verträge lassen sich nicht so einfach auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die zusätzlichen Zuschüsse anpassen. Und so wirft das Thema bAV viele Fragen auf: Was ist die passende Lösung? Welche Anlageform ist die richtige? Welcher Tarif bietet die größte Renditemöglichkeit und damit mehr Rente für meine Mitarbeiter?
Wo kommt bei Nullzinspolitik die Rendite her?
Obligatorisch in bAV-Verträgen ist eine Garantie, die aber gleichzeitig auch eine Renditeminderung bedeutet, da ein Teil der Beiträge festverzinslich angelegt werden muss. Das Problem: Seit der Nullzinspolitik 2008 stimmen die alten Regeln der Geldanlage nicht mehr. Inflation und Kaufpreissteigerung liegen oberhalb der Verzinsung festverzinslicher Anlagen. Auf Tages- und Festgelder gibt es zum Teil sogar schon Minus- oder Strafzinsen. Und so stellt sich die Frage, woher die Rendite kommen soll?
Hohe Rendite – wissenschaftlich belegt = lohnende bAV
Als Alternative bleibt die Investmentanlage. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass die Börsen in ihrer Gesamtheit seit Jahrzehnten die höchsten Renditen erzielen. Abgesichert durch eine Garantiestellung der Versicherungsgesellschaft bietet die bAV in dieser Umsetzung Rechtssicherheit und mehr Geld für die Mitarbeiter in der Rentenphase. Entscheidend ist hier die Frage, wie hoch der Investmentanteil trotz Beitragsgarantie ist. Es gilt: Je mehr Investment möglich ist, desto höher die Renditeerwartung.
Kompetenter Lotse im bAV-Dschungel
Wir zeigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Vorteile der verschiedenen Durchführungswege und Leistungszusagen. Wir finden nach ihren individuellen Anforderungen den optimalen Weg.
Die Vorteile sind:
- Rechtsichere Umsetzung der bAV
- Mehr Rente für Mitarbeiter = attraktiver Arbeitgeber
- Steuerliche Vorteile und Einsparung von Sozialabgaben für den Arbeitnehmer
- Einsparung von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
Wer beim Thema bAV das Optimum für sich und seine Mitarbeiter rausholen will, wendet sich einfach an uns. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Kontakt: Wirtschaftsberatung Wallbruch GmbH, Jörg Wallbruch, Im Amtmann 3-5, 35576 Wetzlar, Telefon: 06441/4442014, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.wirtschaftsberatung-wallbruch.de.